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Energieeinsparverordnung (EnEV)

Energieausweis

Energieausweis

Diese Energieeinsparverordnung setzt eine Höchstgrenze für den zulässigen Energiebedarf von neuen Gebäuden. Die Richtgröße der EnEV ist der Primärenergiebedarf. Bei dieser primärenergetischen Bewertung wird neben dem Energiebedarf des Gebäudes auch der Energieaufwand für Förderung, Aufbereitung und Transport des verwendeten Brennstoffs berücksichtigt.

Wenn bauliche Maßnahmen an einem bestehenden Gebäude vorgenommen werden, schreibt die EnEV ebenfalls konkrete Wärmeschutzanforderungen an die Außenbauteile vor.

Mit der novellierten Energieeinsparverordnung (EnEV 2009), die am 1. Oktober 2009 in Kraft getreten ist, wird die Obergrenze für den zulässigen Jahres-Primärenergiebedarf um etwa 30 Prozent gesenkt. Die Wärmedämmung der Gebäudehülle muss um etwa 15 Prozent besser als nach EnEV 2007 sein.
 
Die EnEV fordert überdies einen Energieausweis für Gebäude. Bei Verkauf und Vermietung von Gebäuden und Wohnungen muss den Kauf- und Mietinteressenten ein Energieausweis zugänglich sein. Neben der energetischen Bewertung (Heizenergieverbrauch) informiert der Energieausweis über Einsparmöglichkeiten. Beispielsweise durch eine Heizungsmodernisierung oder eine bessere Wärmedämmung.

Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz

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