
Aufgaben des Schornsteinfegers
Der Schornsteinfeger richtet sich hier im Wesentlichen nach zwei Regelwerken: Für die Messungen der Emissionen greift die Bundes-Immissionsschutzverordnung (kurz: 1. BImSchV). In der Kehr- und Überprüfungsordnung (kurz: KÜO) ist die Kontrolle und Reinigung der Abgaswege geregelt.
Bundes-Immissionsschutzverordnung (1. BImSchV)
Die 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung (kurz: 1. BImSchV) legt unter anderem die Grenzwerte für Emissionen und Abgasverluste bei Heizungsanlagen fest. Hier ist zum Beispiel geregelt, wie oft der Schornsteinfeger überprüfen muss, ob die Ölheizung diese Grenzwerte erfüllt.
Die Überprüfungsfristen orientieren sich allein am Alter der Heizung: Alle Ölheizungen werden in den ersten zwölf Betriebsjahren im Drei-Jahres-Rhythmus inspziert. Bei älteren Geräten verkürzt sich der Turnus auf zwei Jahre.
Informationen vom BMU zur BImSchV
Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO)
In der Kehr- und Überprüfungsordnung (kurz: KÜO) wird unter anderem geregelt, wie oft die Abgaswege der Ölheizung vom Schornsteinfeger überprüft und gereinigt werden müssen.
A) Prüfzyklus bei Brennwerttechnik
Ölheizungen, die mit Brennwerttechnik und schwefelarmem Heizöl betrieben werden, brauchen nur noch alle zwei Jahre vom Schornsteinfeger überprüft zu werden. Bei der Verwendung von Standardheizöl gilt weiterhin die jährliche Kontrolle.
So regelt es die seit 1. Januar 2010 geltende KÜO. Damit berücksichtigt der Gesetzgeber, dass bei Öl-Brennwertheizungen mit schwefelarmem Heizöl kaum noch Ablagerungen und Ruß anfallen.
Hälfte des Tankinhalts muss schwefelarmes Heizöl sein
Der verlängerte Turnus gilt auch, wenn noch Reste von herkömmlichem Standardheizöl vorhanden sind. Denn ausschlaggebend ist, dass mindestens die Hälfte des Tankinhalts aus schwefelarmem Heizöl besteht. Als Nachweis gilt die Rechnung oder der Lieferschein des Mineralölhändlers.
Liegt die Liefermenge des schwefelarmen Heizöls über der Hälfte des Tankvolumens, ist die Voraussetzung für das zweijährige Prüfintervall eindeutig gegeben. Bei einer kleineren Liefermenge reicht es aus, das Mischungsverhältnis von zuvor vorhandenem Heizöl und neu aufgefülltem schwefelarmen Heizöl zu kennen.
Bioheizöl
Auch bei der Verwendung von Bioheizöl gelten die längeren Prüfintervalle von zwei Jahren. Denn Bioheizöl ist schwefelarmes Heizöl, dem Komponenten von nachwachsenden Rohstoffen beigemischt sind.
B) Prüfzyklus bei Standard- und Niedertemperaturtechnik
Bei Standard- und Niedertemperaturkesseln gilt der auf zwei Jahre verlängerte Turnus unter zwei Bedingungen:
1. Verwendung von schwefelarmem Heizöl
2. Raumluftunabhängiger Betrieb
Wenn der Kessel raumluftabhängig betrieben wird, kommt der Schornsteinfeger jährlich zum Kehren des Schornsteins – unabhängig vom verwendeten Heizöl.
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