
Neue Standards für Förderung von der KfW
Ab dem 1. Juli 2010 verschärft die KfW-Förderbank ihre Kriterien: Das KfW-Effizienzhaus 130 entfällt und die beiden anspruchsvollen Standards Effizienzhaus 70 und 55 werden für Modernisierungen eingeführt.
Mit diesen Abstufungen bewertet die KfW energetische Sanierungen. Zum Beispiel darf ein KfW-Effizienzhaus 70 höchstens 70 % des Energiebedarfs eines nach den Vorgaben der EnEV errichteten entsprechenden Neubaus benötigen. Je kleiner die jeweilige Zahl ist, desto niedriger und besser ist also das Energieniveau des Gebäudes. Und entsprechend höher kann dann die Förderung der KfW ausfallen.
Wessen Gebäude zum Beispiel durch eine Modernisierung zum KfW-Effizienzhaus 115 wird, erhält einen Investitionskosten-Zuschuss von 7,5 Prozent. Bei einem KfW-Effizienzhaus 70 ist es schon doppelt so viel.
Die KfW fördert darüber hinaus auch Einzelmaßnahmen. Zum Beispiel gibt es für den Einbau einer neuen Ölheizung einen Zuschuss von bis zu fünf Prozent.
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