
Gesetzliche Bevorratung

Die Bevorratung von Mineralölprodukten ist in praktisch allen Ländern Westeuropas gesetzlich vorgeschrieben. Dabei ist genau festgelegt, welche Mineralölverarbeiter und -importeure Pflichtvorräte für den Krisenfall vorhalten müssen.
In der Bundesrepublik Deutschland besteht das „Gesetz über die Bevorratung mit Erdöl und Erdölerzeugnissen“. Es verpflichtet den Erdölbevorratungsverband (EBV) und die Hersteller von Erdölerzeugnissen zu einer Reservehaltung für mindestens 90 Tage, um eventuelle Versorgungsengpässe aufzufangen.
Volle Tanks
Die gesetzlichen Vorräte umfassen rund 25 Millionen Tonnen, die je etwa zur Hälfte aus Rohöl und aus Erdölprodukten bestehen. Die Vorratsstätten für Rohöl befinden sich überwiegend in den Tiefen ehemaliger Salzbergwerke. Die Reserven an Erdölprodukten werden oberirdisch in bundesweit verteilten Tankbehältern gelagert.
Tatsächlich ist der Gesamtvorrat an Rohöl und Ölprodukten in Deutschland wesentlich höher. Denn auch Raffinerien besitzen operative Bestände zur Sicherstellung ihres Produktionsbetriebes. Zudem lagern natürlich große Mengen Heizöl in den privaten Tanks der Verbraucher, die vielfach den Bedarf eines ganzen Jahres abdecken.
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